Uploaded by Maria Pyatkova

sva+altex 1994 Supp 1 11 18 Duchow

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Anomale Toxizitätsprüfung bei Tierimpfstoffen
Karin Duchow und Beate Krämer
Paul-Ehrlich-Institut, Abteilung Veterinärmedizin, D-Langen
Zusammenfassung
Keywords: veterinary vaccines - abnormal toxicity - safety
Das DAB fordert für Impfstoffe und Immunseren eine
test
Prüfung auf anomale Toxizität an Mäusen und
Meerschweinchen als Verträglichkeitskriterium. Das
vorliegende Projekt beschäftigt sich mit der Relevanz der
anomalen Toxizität im Zeitalter einer GMP- und GLPgerechter Produktion.
Vorläufige Ergebnisse:
1. Geringer Aussagewert der Prüfung an Mäusen und
Meerschweinchen durch die Nichtübertragbarkeit der
Ergebnisse auf die Zielspezies.
2. Der Aussagewert des Tests auf anomale Toxizität als
Prädiktor für qualitativ minderwertige Chargen ist
unzureichend:
a) jegliche Spezifität fehlt,
b) Fehlinterpretationen sind möglich durch
substanzspezifische Reaktionen von Mäusen und
Meerschweinchen, die nicht mit einer eventuellen
Gefährdung der Impflinge in Verbindung zu bringen sind
bzw.
3. der Zusatz von Adjuvantien und Konservierungsmitteln
führt häufig zu lokalen und/oder generalisierten Symptomen
der Unverträglichkeit mit geringer Relevanz für die
Impfspezies,
4. der hohe Tiereinsatz steht mit teilweise erheblichem
Leiden für die Tiere in keiner Relation zu dem
Sicherheitsgewinn.
Die genannten Gründe sollten für eine ersatzlose
Streichung des Tests auf anomale Toxizität aus dem DAB
ausreichen, zumal Toxizitätsprüfungen anderer Art in
verschiedenen Variationen bei jeder Impfstoffentwicklung/herstellung beteiligt sind.
1.
Einleitung
Impfstoffe,
Immunseren
und
Immunglobuline
sind
besondere
Arzneimittel, deren Qualität aufgrund
der unvermeidbaren biologischen
Schwankungen
während
des
Herstellungsprozesses
sorgfältig
überwacht und geprüft werden muß.
Den
allgemeinen
Rahmen
der
Herstellung
und
Prüfung
von
Arzneimitteln stellen das Deutsche
Arzneibuch in der 10. derzeit amtlichen
Ausgabe von 1991 (DAB 10), die
Tierimpfstoff-Verordnung sowie das
Arzneimittelgesetz (AMG) dar. Die
Prüfung der einzelnen Präparate wird
durch Arzneibuchmonographien des
DAB
10
und
durch
die
Zulassungsunterlagen geregelt.
ALTEX 11, SUPPLEMENT 94
Die Durchführung von Tierversuchen
nimmt bei der Prüfung von
Impfstoffen eine besondere Stellung
ein.
Neben den Tierversuchen zur
Bestimmung der Wirksamkeit eines
Impfstoffes sind zur Prüfung auf
Unschädlichkeit
ebenfalls
Tierversuche durchzuführen. Hierzu
gehört insbesondere die Prüfung auf
anomale
Toxizität,
deren
Durchführung im DAB 10 im
allgemeinen Teil V.2.1.5 geregelt ist.
In den speziellen Monographien wird
dann
jeweils
auf
diese
Prüfungsvorschrift verwiesen.
Eine Anfrage beim Deutschen
Institut
für
medizinische
Dokumentation und Information
(DIMDI) ergab nach Durchsicht
verschiedener,
auch
veterinärmedizinischer Datenbanken,
daß zu der Thematik „Prüfung auf
anomale
Toxizität“
keine
wissenschaftlichen
Studien
vorliegen.
Lediglich Hendriksen (1988) und
Gommer (1991) geben diesbezüglich
kritische Anregungen. Hendriksen
betrachtet die Prüfung auf anomale
Toxizität als historisch gewachsen,
Gommer bestätigt dies mit der
Äußerung, daß der Test in den
fünfziger Jahren in den U.S.A. als
General Safety Test (vgl. auch WHORequirements) etabliert worden sei.
11
DUCHOW UND KRÄMER
Als ein Parameter von neun Kriterien
soll die Prüfung der Sicherung der
Qualitätskontrolle von Impfstoffen
dienen,
mit
der
Zielsetzung,
unbekannte Kontaminanten sowohl InProcess als auch zusätzlich an der
Endabfüllung des Produktes zu
erkennen.
Sowohl im human- als auch im
veterinärmedizinischen
Bereich
werden Mäuse und Meerschweinchen
eingesetzt. Die Wahl von zwei
Tierarten basiert dabei auf der
empirischen Annahme, daß sich die
Wahrscheinlichkeit der Entdeckung
eines
toxischen
Effektes
bei
Verwendung von mehr als einer
Tierart erhöht. Die Prüfung auf
anomale Toxizität wird in dieser Form
weltweit durchgeführt, nur die Anzahl
der Tiere variiert.
Gibt Hendriksen (1988) auch die
eigentliche Belastung der Tiere als
gering an, so bleibt doch die
zweifelhafte Aussage. Normalerweise
werden Tierversuche für eine spezielle
Zielsetzung wie Wirksamkeits- und
spezifische
Toxizitätsprüfungen
eingesetzt.
Die unspezifische Testnatur der
Prüfung auf anomale Toxizität
erschwert die Übertragung der
Ergebnisse auf die Zielspezies, vor
allem wegen mangelnder Korrelation
zwischen den Reaktionen der
Labortiere und der Zielgruppe.
Zusätzlich verringert sich der
Stellenwert der Prüfung auf anomale
Toxizität durch die fortschreitende
Einführung
einer
GMP-(Good
Manufacturing Practice-)gerechten
Produktion und der GLP-(Good
Laboratory
Practice-)gemäßen
Prüfung mit verbesserten chemischanalytischen Kontrollmethoden, so
daß
toxische,
ungewollte
Kontaminationen am Endprodukt
weitgehend ausgeschlossen werden
können.
Die praktische Umsetzung sieht
bei der „Prüfung von Sera und
Impfstoffen für Tiere“ heute noch
folgenden Ablauf vor:
5 Mäusen sind jeweils 0,5 ml der
Zubereitung subkutan (s.c.) in die
Kniefalte zu applizieren, während 2
Meerschweinchen jeweils 2 ml
intraperitoneal
(i.p.)
erhalten
(Tabelle 1). Sind Zusatzstoffe in den
Impfstoffzubereitungen
enthalten
(Tabelle
2),
ist
beim
Meerschweinchen s.c. zu injizieren.
In der „Prüfung von Sera und
Impfstoffen für Menschen“ erhalten 5
Mäuse jeweils eine Humandosis,
höchstens aber 1 ml i.p., während 2
Meerschweinchen ebenfalls je eine
Humandosis, maximal aber 5 ml, i.p.
verabreicht wird.
Der Test gilt als bestanden, wenn
die Versuchstiere 7 Tage ohne
Gewichtsverlust in guter Verfassung
überlebt haben. Stirbt nur ein Tier, darf
die Prüfung wiederholt werden. Stirbt
im Wiederholungsfall erneut ein Tier
oder zeigt Krankheitszeichen, ist der
Test nicht bestanden.
Der anomale Toxizitätstest (ATT)
soll – neben anderen Prüfungen – die
Sicherheit bei der Anwendung von
Arzneimitteln
und
Mitteln
biologischer Herkunft gewährleisten.
Die Entstehungsgeschichte geht
bis in die erste Hälfte unseres
Jahrhunderts
zurück.
Es
gab
zahlreiche, nicht selten mit Todesfolge
auftretende Zwischenfälle, verursacht
durch Impfstoffe und Seren aufgrund
von
Toxinkontamination,
Inaktivierungsfehlern
oder
der
Verwendung
eines
falschen
Anzuchtmediums
(Ronneberger,
1993):
Tabelle 1: Prüfung auf Reinheit von Impfstoffen und Sera ad us. und ad us. hum.
Prüfung auf anomale Toxizität
Erläuterung
Impfstoffe /Sera ad us. vet.
Injektion von 5 Mäusen (0,5 ml s.c.) und 2
Meerschweinchen (2,0 ml i.p. oder s.c.)
Impfstoffe ad us. hum.
Injektion von 5 Mäusen (max. 1 ml i.p.) und 2
Meerschweinchen (max. 5 ml i.p.)
Prüfung auf spezifische Toxizität
Impfstoffe ad us.vet.
Prüfung an mindestens 2 Tieren der
Zielspezies in doppelter Dosierung
Belastung der
Versuchstiere*
> bis >>>
Aussagekraft
der Prüfung
gering
> bis >>>
gering
< bis (>)
hoch
*: bei ordnungsgemäßem Verlauf; <: keine Belastung; > ; geringe Belastung; >>: mäßige Belastung; >>>: hochgradige Belastung
Tabelle 2: Adjuvantien
Adjuvantien
Konservierungsmittel
Rückstände von Inaktivierungsmitteln
Carbopol (Karboxylmethylen)
Aluminiumhydroxid, -phosphat
Saponine
Öladjuvantien ö/w – w/ö Mannitmonooleate
Thiomersal
Phenol
Formaldehyd
Glutaraldehyd
12
ALTEX 11, SUPPLEMENT 94
DUCHOW UND KRÄMER
Schon 1901 wurden die ersten
Todesfälle durch Kontamination von
Diphtherieantiserum mit Tetanustoxin
registriert; im Jahre 1955 traten durch
nicht ausreichende Inaktivierung eines
Polioimpfstoffes 260 Erkrankungen
nach der Impfung auf, die in 10 Fällen
tödlich verliefen.
So wurde im Impfstoffbereich
dieser Tierversuch an
kleinen
Labortieren sicherlich auch als
Reaktion auf die gravierenden
Zwischenfalle
eingeführt;
die
fertiggestellte Vakzine sollte zur
Gewährleistung der Verträglichkeit im
Säugetierorganismus
untersucht
worden sein. Auch bei der Produktion
von Antibiotika fand das Testsystem
Eingang: Retrospektiv betrachtet
wurde der Test zu Beginn der fünfziger
Jahre in den USA in Erwartung
unbekannter, somit niemals exakt
definierter
Kontaminanten
biologischer,
chemischer
oder
physikalischer Herkunft als Merkmal
der Qualitätssicherung bei der
großtechnischen Herstellung von
Penicillinen etabliert, um mit einem in
vivo
Testsystem
(vermeintliche)
Arzneimittelsicherheit
vor
der
Anwendung
am
Menschen
dokumentieren zu können (Hendriksen,
1988; Gommer, 1991).
In den vergangenen vier Dekaden
wurden in der pharmazeutischen
Industrie – unter Einsatz moderner
Technik zur Reinigung dieser Präparate
und
neuer
Erkenntnisse
der
Wissenschaft
–
die
Produktionsbedingungen
sowie
verbesserte
Kontrollsysteme
zur
Qualitätskontrolle von Arzneimitteln
so weit optimiert, daß im Zeitalter
GMP-(Good
Manufacturing
Practice)gerechter und GLP-(Good
Laboratory
Practice)gemäßer
Herstellung von Impfstoffen und
anderen Arzneimitteln die Frage nach
der Relevanz eines seit 40 Jahren im
wesentlichen
unveränderten
Testmodells wie dem ATT zu stellen
ist. Weder damals noch heute liegt eine
klare Definition dessen vor, was genau
mit diesem Test erfaßt werden soll.
Welche Überlegungen führten zu
der
Wahl,
Mäuse
und
Meerschweinchen einzusetzen?
Wie ist schließlich bei einer
Reaktion
in
Mausen
und
Meerschweinchen der Bezug zur
Impfspezies, sei es Mensch oder Tier,
herzustellen?
ALTEX 11, SUPPLEMENT 94
Welche Auswirkungen haben die
unterschiedlichen, für Mäuse und
Meerschweinchen im Verhältnis zur
Körperoberfläche bzw. -gewicht
großen Volumina, die jeweils zu
applizieren
sind,
zumal
viele
Vakzinen, insbesondere Präparate aus
der Veterinärmedizin, Zusatzstoffe
wie
Adjuvantien
und
Konservierungsmittel enthalten? Eine
Maus erhält mit 0,5 ml Impfvolumen
ca. 1/40 ihres Körpergewichtes.
Übertragen auf ein Rind von ca. 500
kg Körpergewicht bedeutete dies ein
Volumen von 12,5 Litern.
Ist es wahrscheinlich, mit den
heute
vorgeschriebenen
Inprozeßkontrollen während der
Impfstoffherstellung
an
der
Bulkvakzine sowie den erforderlichen
Prüfungen am Endprodukt wie
chemisch-analytischen
Untersuchungen, mikrobiologischen
Tests,
Identitätsbestimmungen,
Wirksamkeitsbemessungen,
Verträglichkeitsprüfungen
eine
Kontaminante oder toxische Substanz
des Arzneimittels nicht zu erfassen,
die möglicherweise ein Risiko der
Arzneimittelsicherheit
für
den
Anwender darstellen würde und nur
im ATT nachzuweisen wäre? Oder
umgekehrt gefragt: Bieten die jetzigen
Prüfmethoden ohne diesen Test auf
anomale Toxizität eine ausreichende
Sicherheit?
Besteht die Möglichkeit, die
Prüfung auf anomale Toxizität
ersatzlos aus dem DAB 10 sowie dem
Europäischen Arzneibuch (Ph.Eur.) zu
streichen?
Diese konkrete Fragestellung ist
Hintergrund des Projektes zur
Aussagekraft der Prüfung von
Impfstoffen/Immunseren auf anomale
Toxizität.
2.
Material und Methoden
Der Arbeitsplan beinhaltet die
retrospektive Erfassung von im PaulEhrlich-Institut (PEI) eingegangenen
Anträgen auf Chargenfreigabe von
Impfstoffen,
Immunseren
ad
us.hum./ad us.vet. über einen
Zeitraum von 3 Jahren im Hinblick auf
Durchführung und Ergebnisse der
Prüfung auf anomale Toxizität.
Es ist nachzuprüfen, ob und wie
oft ein nicht der Monographie
entsprechendes Testergebnis Ursache
für die Zurückweisung einer Charge
war
und
wie
häufig
trotz
nachweislicher
Belastung
der
Versuchstiere Chargen vom PEI
freigegeben wurden. Die Bereiche
Humanund
Veterinärmedizin
werden getrennt bearbeitet, da in
beiden
Arbeitsgebieten
unterschiedliche Anforderungen des
DAB zu berücksichtigen sind.
2.1 Impfstoffe und Immunsera für
Tiere
Derzeit sind in Deutschland ca.400
Präparate zugelassen (Tabelle 3), Bei
Impfstoffen für Geflügel entfällt die
Prüfung auf anomale Toxizität, da
diese nach eigenen Monographien
getestet werden. Die allgemeine
Monographie über Impfstoffe für
Tiere eröffnet die Möglichkeit, eine
Prüfung
auf
spezifische
Unschädlichkeit
am
Zieltier
durchzuführen. Diese Alternative
wird sowohl vom PEI als auch vom
Hersteller unterschiedlich genutzt, so
daß ca. 300 Zulassungen verbleiben,
die als Unschädlichkeitskriterium den
Test auf anomale Toxizität am
Endprodukt vorschreiben. 800–1000
Chargeneingänge pro Jahr (Tabelle 4)
sind zu verzeichnen und in der
Bestandsaufnahme zu erfassen.
2.2 Impfstoffe, Immunsera und
Immunglobuline in der
Humanmedizin
Sämtliche in Deutschland zugelassene
Impfstoffe,
Immunsera
und
Immunglobuline werden derzeit auf
anomale Toxizität geprüft. Häufig
wird bei toxoidhaltigen Impfstoffen
eine weitere Prüfung auf spezifische
Toxizität verlangt. Zudem werden in
Deutschland
produzierte
und
freigegebene Impfstoffchargen oft in
mehrere Länder exportiert. In WHOProgrammen eingesetzte Impfstoffe
müssen deren Bestimmungen erfüllen,
die für alle Impfstoffe die
Durchführung des General Innocuity
Tests (WHO Technical Report Series
658: 307–308, 1981) vorschreiben.
13
DUCHOW UND KRÄMER
Tabelle 3: Übersicht über Art und Anzahl der in der BRD zugelassenen Veterinärimpfstoffe sowie Angaben über die
Anzahl der Prüfungen auf anomale Toxizität (ATT) Stand: 31.12.92.
Impfstoffe nach Tierart
Hund, Katze
Geflügel
Pferd
Schwein
Rind
Schaf
Nerz
Kaninchen
Bakteriologische
Virologische
17
4
8
38
12
9
1
0
89
157
69
15
32
22
1
3
4
303
Mykologische
Parasitologische
Immunmodulatoren
3
0
1
2
7
0
0
0
13
ATT
177
0
24
50*
41
10
4
0
Gesamt: 306
Gesamt: 405 Impfstoffe
* Verschiedene Schweineimpfstoffe werden aufgrund der Unverträglichkeit des Adjuvans, welches bei den kleinen Labortieren
unmittelbar zum Tod führt, nicht im ATT geprüft.
Tabelle 4: Übersicht über die durchschnittliche jährliche Anzahl der Anträge auf Chargenfreigabe von Impfstoffen und
Immunsera ad us. vet und ad us. hum. sowie von Immunglobulinen ad us. hum.
Bakteriologische
Impfstoffe/Immunsera
ad us. vet.
Impfstoffe ad us. hum.
Immunsera/Immunglob
uline ad us. hum.
Virologische
Mykologische
Parasitologische
Immunmodulatoren Gesamt
250
480
7
8
55
800
600
–
370
–
0
–
0
–
0
–
970
500
2270
Dieser Test entspricht der anomalen
Toxizität. Bei den ca. 900 Impfstoffund ca. 500 Immunsera- sowie
Immunglobulineingängen pro Jahr
(Tabelle 4) sind diese besonderen
Gegebenheiten zu berücksichtigen.
Ferner ist abzuklären, ob auch eine
Gewichtsreduktion im Testverlauf als
Beurteilungskriterium herangezogen
werden könnte. Danach sollte eine
abschließende Beurteilung des ATTs
möglich sein.
2.3 Auswertung der Befunderhebung
3. Vorläufige Ergebnisse
Die Auswertung der Befunderhebung
beider Arbeitsbereiche erfolgt nach
Abspeicherung
in
ein
Datenbanksystem in Form von
Risikoberechnungen,
die
eine
Aussage über den Wert der Prüfung
auf anomale Toxizität ermöglichen
sollen.
Im einzelnen wird insbesondere
der Wert des ATTs als Prädiktor zur
Erkennung
einer
mangelhaften
Charge
ermittelt.
Mögliche
Zusammenhänge
zwischen
Impfstoffzusätzen und auffälligen
Reaktionen
in
Mäusen
und
Meerschweinchen werden statistisch
geprüft.
Es
sind
Konkordanzberechnungen
von
Herstellerund
PEI-Daten
vorzunehmen.
Da das Projekt zur Aussagekraft des
ATTs noch nicht abgeschlossen ist,
können
bisher
nur
vorläufige
Ergebnisse präsentiert werden.
14
3.1 Impfstoffe und Immunseren in der
Veterinärmedizin
Tabelle 5 gibt eine Übersicht von
Hersteller- und PEI-Daten zum
Berichtszeitpunkt. Die aus den
Protokollen der pharmazeutischen
Unternehmer ermittelten Angaben sind
noch nicht als endgültige zu
betrachten, da in Einzelfällen weitere
Angaben zur Klärung und Einordnung
testspezifischer
Problempunkte
erwartet werden.
Sämtliche Daten von im PEI
durchgeführten Untersuchungen auf
anomale Toxizität liegen für den
Erfassungszeitraum von 1989–1991
vollständig vor.
Die
Einteilung
der
Impfstoffchargen
erfolgte
in
inaktivierte bakteriologische und
virologische
Produkte,
in
Viruslebendimpfstoffe,
Kombinationspräparate
sowie
mykologische Impfstoffe und Seren.
Bei insgesamt 1568 eingereichten
Anträgen auf Chargenfreigabe wurde
von den Herstellern in 1073 Fällen der
ATT durchgeführt, im PEI in 714
Fällen. Zwischen Hersteller- und PEIDaten tritt eine geringe Verschiebung
in den Prioritäten auf: Inaktivierte
Virusimpfstoffe stehen jeweils an
erster Stelle, entsprechend der am
häufigsten zur Prüfung gestellten
Chargen.
ALTEX 11, SUPPLEMENT 94
DUCHOW UND KRÄMER
Tabelle 5: Anomale Toxizitätstests (ATTs) – Erfassungszeitraum 1989–1991.
Hersteller
Impfstoffe
Chargen
ATTs neg. Gew. neg. Gew.
Tod
Tod
Mäuse
Meersch.
Mäuse Meersch.
bakteriol./ inakt.
219
210
0
0
0
0
viral / inakt.
529
309
1
1
0
3
viral / lebend
404
196
0
0
0
2
kombiniert
347
289
0
0
1
1
mykologisch
13
13
0
0
0
0
Sera
56
56
0
0
0
0
Summe
1568
1073
1
1
1
6
Paul-Ehrlich-Institut
Impfstoffe
Chargen
ATTs neg. Gew.
neg.Gew.
Tod
Tod
Mäuse
Meersch.
Mäuse Meersch.
bakteriol./ inakt.
219
121
0
23
3
6
viral / inakt.
529
237
0
33
0
12
viral / lebend
404
191
0
22
5
8
kombiniert
347
157
0
21
1
16
mykologisch
13
0
0
0
0
0
Sera
56
8
0
0
0
0
Summe
1568
714
0
99
9
42
neg. Gew. = negative Gewichtsentwicklung; Meersch. = Meerschweinchen
Während sich im PEI Menge und
Reihenfolge der Prüfung auf anomale
Toxizität nach der Zahl der Chargen
richten, sind beim Produzenten die
Kombinationspräparate an zweiter
Stelle zu finden, gefolgt von den
bakteriologischen Vakzinen und den
Viruslebendimpfstoffen.
Dabei
wurden in den Jahren von 1989 bis
1991 in der Industrie und im PEI unter
Miteinbeziehung
der
Wiederholungsprüfungen insgesamt
8760
Mäuse
sowie
3802
Meerschweinchen eingesetzt. Die
nicht den jeweils 5 Mäusen und 2
Meerschweinchen der Monographie
entsprechende
Anzahl
an
Versuchstieren
bei
den
Herstellerdaten ergibt sich aus
folgenden Gründen: Zum einen setzen
die pharmazeutischen Unternehmer
aufgrund praktizierten Tierschutzes in
der Regel nicht wiederholt Mäuse
und/oder Meerschweinchen ein, wenn
in
einer
Impfstoff-spezifischen
Monographie schon ein gesonderter
Toxizitätstest gefordert ist, in dessen
Rahmen auch die anomale Toxizität
als abgedeckt betrachtet werden kann
wie z.B. die Rotlaufmonographie.
Andererseits
basieren
Toxizitätsprüfungen häufig auf dem
Code of Federal Regulations (CFR)
der USA.
ALTEX 11, SUPPLEMENT 94
Bei beiden Verfahren variieren die
Tierzahlen sowie die Art der Tiere.
Die Tabelle 5 enthält neben den
Angaben über die Zahl der ATTs
Informationen
über
negative
Gewichtsentwicklungen
bei
Meerschweinchen und aufgetretene
Todesfälle. Im Vergleich zu den
bislang erfaßten Herstellerdaten mit
0,65% treten im PEI mit ca. 7%
Verluste durch den Tod von
Versuchstieren
häufiger
auf.
Gleichermaßen weisen die Tiere des
PEI öfter eine Gewichtsreduktion auf,
wobei ausschließlich die Gewichte der
Meerschweinchen erfaßt wurden.
Einige Hersteller haben die Gewichte
ihrer Versuchstiere nicht erfaßt. Die
Beurteilung richtete sich nach dem
Aussehen der Tiere, so daß insgesamt
die Angaben über eine negative
Gewichtsentwicklung
bei
den
Herstellern als fraglich betrachtet
werden muß. Im Rahmen der
Datenerfassung
mußten
nicht
angegebene Gewichte als Null
mitgeführt werden.
Zurückhalt
ungen
0
0
0
0
0
0
0
Mäuse
Zurückhalt
ungen
0
0
0
0
0
0
0
Mäuse
981
1602
724
1508
65
265
5145
620
1185
980
790
0
40
3615
Meersch.
408
608
384
554
26
112
2092
Meersch.
300
564
442
388
0
16
1710
Weder im PEI noch bei den
Impfstoffherstellern führte die Prüfung
auf anomale Toxizität zu einer
Zurückweisung bzw. Zurückhaltung
einer Charge.
Neben der quantitativen Erfassung
der Tests auf anomale Toxiziät unter
Berücksichtigung
der
Parameter
Gewichtsentwicklung und Todesfälle
(Tabelle 5) wurden mit den im PEI
erfaßten Daten Berechnungen auf
Unabhängigkeit der Ereignisse wie
Tod und Gewichtsreduktion von als
problematisch
für
Labortiere
angesehenen Zusatzstoffen (vgl.
Tabelle
2)
durchgeführt.
Die
Ergebnisse des χ2-Tests sind in Tabelle
6 dargestellt. Bei ausschließlicher
Betrachtung der Impfstoffchargen mit
oder ohne Zusätze zeigte sich keine
Signifikanz,
auch
wenn
Auffälligkeiten im Prüfungsverlauf zu
verzeichnen waren. Erst durch die
Differenzierung der Impfstoffe nach
der Art ihrer Zusatzstoffe stellte sich
heraus, daß Vakzinen mit mehreren
Zusätzen
deutlich
signifikante
Unterschiede
im
Bereich
der
Aluminiumhydroxid- und Thiomersalsowie
der
Thiomersalund
Saponinzugabe (p<0,05) zeigen.
15
DUCHOW UND KRÄMER
Präparate
mit
Zusatz
von
Aluminiumhydroxid und Saponin
weisen
einen
hochsignifikanten
Unterschied (p<0,01) im Vergleich zu
den anderen Zusatzkombinationen auf.
Hier korrelieren die Ergebnisse mit
den
bislang
abgeglichenen
Herstellerdaten.
Die
übrigen
Kombinationen an Zusatzstoffen
verhalten sich unauffällig.
4. Diskussion
Nachdem die Prüfung auf anomale
Toxizität als Reinheitskriterium von
Impfstoffen (vgl. DAB 10, V.2.1.5) in
den vergangenen Jahren zunehmender
Kritik sowohl von pharmazeutischen
Unternehmern als auch in der
Prüfbehörde unterzogen wurde, jedoch
keine wissenschaftlich gesicherte
Basis für eine Änderung der
Rechtsgrundlage bestand, erschien es
sinnvoll, in einem Projekt retrospektiv
diese Prüfungsvorschrift auf ihren
Aussagewert hin zu betrachten.
Die bislang erhobenen Daten
weisen
auf
verschiedene
Abhängigkeiten zwischen Art und
Zusammensetzung des Impfstoffes
und
den
Reaktionen
bei
Versuchstieren hin. Die Tabellen 5
und
6
verdeutlichen
die
Zusammenhänge. Aus der Tabelle 6
ist ersichtlich, daß insbesondere
Adjuvantienund
Konservierungsmittel-haltige
Impfstoffe
zu
signifikanten
Auffälligkeiten im Tierversuch führen
können.
Adjuvantien
wie
Aluminiumhydroxid und Saponin
werden
inaktivierten
Vakzinen
zugesetzt, um die Immunogenität zu
erhöhen. Daß gerade Saponin die
Vitalität
kleiner
Versuchstiere
erheblich beeinträchtigen kann, ist aus
der Literatur bekannt (Daalsgard et
al., 1990). Da sich nach eigenen
Untersuchungen die Erkenntnisse der
Literatur bestätigten, wurde die
Prüfung auf anomale Toxizität im PEI
bei den saponinhaltigen Produkten
eingestellt, was deutlich wird im
Verhältnis der eingereichten Chargen
zu den durchgeführten ATTs.
Zu
betonen
ist
in
diesem
Zusammenhang die Konkordanz mit
den
Produzenten
bei
Aluminiumhydroxid- und Saponinhaltigen Impfstoffen nach einem
ersten Berechnungsmodus.
Die Stärke der Reaktionen auf
Saponin im Versuchstier hängt vom
Reinheitsgrad der Substanz ab. So
prüfen verschiedene Hersteller in
einer zusätzlichen Toxizitätsprüfüng
die Empfindlichkeit ihrer Mäuse auf
das jeweilige Präparat, bevor es in der
entsprechenden
Konzentration
während der Impfstoffproduktion
zugesetzt wird. Vielfach werden auch
ganz bewußt in den ersten Tagen nach
Applikation eines saponinhaltigen
Impfstoffes für den ATT klinisch
manifeste Beeinträchtigungen des
Allgemeinbefindens hingenommen,
da sich die Tiere innerhalb von 7
Tagen, normalerweise stabilisieren
und der Test als bestanden gilt.
Tabelle 6: Einfluß von problematischen Impfstoffzusätzen auf die Ergebnisse der im Paul-Ehrlich-Institut
durchgeführten anomalen Toxizitätstests.
Test auf Unabhängigkeit der Ereignisse (Tod, negative Gewichtsentwicklung) von den jeweiligen
Zusatzstoffen (Chi-Quadrat-Test)
Impfstoffe
Chargen
ATTs
Tod/ATT
neg.Ge./ATT
mit Zusatz
1055
474
28
61
ohne Zusatz
513
240
9
32
Summe
1568
714
37
93
χ2-Test
n.s.
Differenzierung nach Zuätzen
Impfstoffe mit nur einem Zusatz
Aluminiumhydroxid
Thiomersal
Saponin
Phenol
Öladjuvans
Chargen
283
143
7
105
151
ATTs
74
82
3
35
100
Tod/ATT
1
4
0
3
2
neg.Ge./ATT
6
17
0
3
14
χ2-Test
n.s.
n.s.
n.s.
n.s.
n.s.
Impfstoffe mit mehreren Zusätzen
Chargen
ATTs
Tod/ATT
neg.Ge./ATT
χ2-Test
Alum. + Thiom.
Thiom. + Saponin
Alum. + Saponin
Phenol + Öladjuvans
Alum. + Phenol
Thiom. + Öladjuvans
Alum. + Thiom. + Saponin
Alum. + Thiom. + Phenol
249
29
32
3
16
22
9
6
137
14
19
p<0,05
2
1
0
p<0,05
7
2
2
p<0,01
2
0
0
n.s.
11
0
0
n.s.
15
1
0
n.s.
3
0
0
n.s.
3
0
0
n.s.
ATT = Anomaler Toxizitätstest; neg. Ge.= negative Gewichtsentwicklung; χ2-Test = Chi-Quadrat-Test; Alum. = Aluminium; Thiom. =
Thiomersal
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ALTEX 11, SUPPLEMENT 94
DUCHOW UND KRÄMER
Wenn man davon ausgeht, daß
sich zu einer Signifikanz führende
Auffälligkeiten auch mit der Zahl der
untersuchten Chargen möglicherweise
potenzieren, liegen für eine konkrete
Beurteilung
der
übrigen
Zusatzkombinationen zuwenig Daten
vor,
abgesehen
von
dem
Aluminiumhydroxidund
Thiomersalzusatz.
Die
dabei
aufgetretene
Signifikanz
ist
dementsprechend rein quantitativ zu
interpretieren, da sie ebensowenig wie
der
durch
einen
definierten
Saponingehalt verursachte Tod einer
ATT-Maus definitionsgemäß ein
Reinheitskriterium für einen Impfstoff
darstellt.
Die
Problematik
der
abschließenden Beurteilung eines ATTestverlaufs zeigt sich besonders in
der unterschiedlichen Akzeptanz
dessen, was als unvermeidlich, weil
impfstoffspezifisch,
hingenommen
wird oder was als nicht bestanden gilt.
In den Fällen, in denen bei
Nichtbestehen
des
ATTs
möglicherweise ein Zusammenhang
mit dem Impfstoff vermutet wurde, ist
bei Impfstoffen für Tiere eine
spezifische Unschädlichkeitsprüfung
am Zieltier durchgeführt worden, die
im Erfassungszeitraum in keinem Fall
den ATT bestätigt hat und in der Folge
sowohl das PEI als auch den Hersteller
häufig veranlaßte, ausschließlich die
Prüfung
auf
spezifische
Unschädlichkeit durchzuführen.
So erklären sich auch die trotz Tod
und negativer Gewichtsentwicklung,
insbesondere von Meerschweinchen,
niemals
stattgefundenen
Zurückweisungen von Chargen durch
das PEI aufgrund nicht bestandener
ATTs bzw. die nicht vorhandenen
Zurückhaltungen von Chargen beim
Hersteller (Tabelle 5). Die im PEI
wesentlich häufiger aufgetretenen
Ausfälle/Auffälligkeiten
bei
Durchführung der Prüfung auf
anomale Toxizität sind vor allem auf
den Einsatz von Tieren aus einer
institutsinternen
Tierzucht
zurückzuführen. Diese Tierzucht
wurde in der Folgezeit aufgegeben, um
Tiere aus an-erkannten SPF-Betrieben
zu beziehen.
ALTEX 11, SUPPLEMENT 94
Tabelle 7: Mögliche Ursachen für Unregelmäßigkeiten im Testverfahren ATT.
Ursachen
mögliche Alternativnachweise
Endotoxin
Konservierungsmittel
Saponin
bakteriologische Verunreinigungen
LAL (Limulus) -Test
chemische Analysen
Hämolyse von Erythrozyten
Sterilitätsprüfungen, LAL-Test
Ein Test wie der auf anomale
Toxiziät,
der
als
Beurteilungskriterium
nur
das
Überleben und Auftreten von
Krankheitszeichen der Mäuse und
Meerschweinchen innerhalb von 7
Tagen realisiert, ist nach den bislang
durch geführten Erhebungen kein
Maßstab für die Reinheit und
Unschädlichkeit eines Impfstoffes.
Auch das noch im Kommentar des
DAB 9 enthaltene Kriterium der
Empfehlung,
die
Gewichtsentwicklung zu beobachten,
gibt keinen Anhaltspunkt für die
Qualität von Vakzinen, ebensowenig
wie
Impfstoffspezifische
Unverträglichkeiten von heftigen
Lokalreaktionen bis zu systemischen
Erscheinungen
der
kleinen
Versuchstiere, die in aller Regel
stillschweigend akzeptiert werden.
Die im ATT auslösenden Verursacher
von Auffälligkeiten sollten mit den
heutigen alternativen Labormethoden
erkannt werden. Tabelle 7 gibt eine
vereinfachte Übersicht der Ursachen,
die zu einer Reaktion in den
Versuchstieren
führen
können.
Gleichzeitig werden die möglichen
Alternativen aufgeführt.
Geht man von den eher global
dargestellten
tabellarischen
Zusammenhängen zu den die
Auffälligkeiten
verursachenden
Chargen, so wird man auf ständig sich
wiederholende Einzelfälle treffen.
Diese lassen sich zu einzelnen
Präparategruppen subsummieren, in
denen teilweise die Abweichungen
von der Norm des ATTs so gravierend
waren, daß im Laufe der Jahre im
Veterinärbereich der Test z.T.
zugunsten
der
spezifischen
Unschädlichkeit entfallen ist; im
Humanbereich
wurden
diese
Auffälligkeiten
stellenweise
als
normal in spezielle Monographien
integriert.
Abschließend
kann
beim
derzeitigen Stand der Datenlage
behauptet
werden, daß der ATT bis in die 70er
Jahre
sicherlich
eine
gewisse
Daseinsberechtigung hatte, vor allem
unter Berücksichtigung der bis zur
Mitte des Jahrhunderts gravierend
verlaufenen Impfzwischenfälle. Mit
den heute praktizierten Herstellungsund Prüfbedingungen wären die
Auslöser aber auch ohne ATT erkannt
worden. Es existiert ein ausführliches
Prüfsystem zur Gewährleistung der
Arzneimittelsicherheit
eines
Impfstoffes vor dessen Anwendung an
der Zielspezies. Teilaspekte sind in
Tabelle 7 genannt. Umfangreiche
Untersuchungen von Saatmaterialien
über Impfstoffzusätze bis zum
Endprodukt während des gesamten
Herstellungsprozesses weisen gezielt
auf
Verunreinigungen
mikrobiologischer
Herkunft,
Toxinkontaminationen, Imbalanzen im
physikochemischen Bereich, nicht
ausreichende
Wirksamkeit
und
mangelhafte Inaktivierung hin. Es ist
vermessen,
anzunehmen,
daß
ausschließlich der Test auf anomale
Toxizität einen der genannten Bereiche
abdeckt, ohne daß eine alternative
Methode zur Verfügung steht.
Die vorliegenden Ergebnisse
sollten
nach
Abschluß
der
Untersuchung zu einer Streichung des
ATTs aus dem DAB führen.
Literatur
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DUCHOW UND KRÄMER
Danksagung
Das
im
Paul-Ehrlich-Institut
durchgeführte Projekt „Anomale
Toxizitätsprüfung
bei
Tierimpfstoffen“
wird
vom
Bundesministerium für Forschung
und Technologie im Rahmen des
Förderprogrammes „Ersatzmethoden
zum Tierversuch“ gefördert.
Korrespondenzadresse
Karin Duchow
Paul-Ehrlich-Institut
Bundesamt für Sera und Impfstoffe
Postfach 1740
D-63207 Langen
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DER TESTS AUF ANOMALE
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