Österreich In Österreich wurde Homosexualität bereits 1971 legalisiert. Obwohl die Bevölkerung in Umfragen der gleichgeschlechtlichen Ehe gegenüber aufgeschlossen ist, ist ein Recht dazu bisher nicht eingeführt worden. 2009 einigte sich eine Koalition aus der konservativen Österreichischen Volkspartei (ÖVP) und der Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SPÖ) lediglich auf das Recht auf eine eingetragene Partnerschaft ohne Adoptionsrecht für Homosexuelle. Schweiz Seit 1990 ist Homosexualität nicht mehr Bestandteil des Strafgesetzbuches und seit diesem Jahr ist Homosexuellen auch der Militärdienst erlaubt. Die Bundesverfassung untersagt seit 2000 Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung. Seit 2007 können sich gleichgeschlechtliche Paare "verpartnern lassen". Ein Recht auf eine gemeinsame Adoption bietet ihnen das nicht. Seit Anfang dieses Jahres können homosexuelle Schweizer jedoch immerhin das gemeinsame Stiefkind adoptieren. Skandinavien Auch die skandinavischen Länder waren Pioniere für die Gleichstellung homosexueller Paare. 1981 wurde in Norwegen das weltweit erste Antidiskriminierungsgesetz für Lesben und Schwule eingeführt. 1987 wurde in Dänemark die erste gleichgeschlechtliche Partnerschaft geschlossen. Nur bei der Öffnung der Ehe für alle waren andere Länder schneller: Die Norweger ermöglichten sie 2008, die Schweden 2009, die Isländer 2010 und die Dänen 2012. Der Paragraf 175 ist zwar abgeschafft, trotzdem sind Homosexuelle rechtlich diskriminiert - nicht nur in Deutschland. Dabei gibt es immer mehr Staaten, die etwas gegen Diskriminierung unternehmen. 2015 haben die USA, Irland und Slowenien die „Homo-Ehe“ legalisiert. Zuvor waren bereits Spanien, Großbritannien, Brasilien, Kanada und Südafrika diesen Schritt gegangen, auch hier gilt die "Ehe für alle". DEN RECHTLICHEN SCHUTZ VOR DISKRIMINIERUNG AUSBAUEN Diskriminierung im Alltag ist noch nicht ü berwunden. Viele Lesben und Schwule berichten von Anfeindungen, insbesondere von Benachteiligungen in der Arbeitswelt, aber beispielsweise auch ü ber Ausgrenzung auf dem Mietwohnungsmarkt. Eine demokratische Gesellschaft muss allen Menschen Chancengleichheit und Teilhabegerechtigkeit gewä hrleisten, nicht nur auf dem Papier, sondern in der realen Lebenswelt. Ein Baustein dazu ist ein effektiver rechtlicher Schutz vor Benachteiligung. 2006 ist es in Zusammenarbeit mit Frauen -, Migranten- und Behindertenorganisationen gelungen, mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ein Bundesgesetz gegen Diskriminierung in der Arbeitswelt und im allgemeinen Wirtschaftsleben durchzusetzen. Damit ist ein Anfang gemacht. Das AGG enthä lt aber zu viele Ausnahmeregelungen und Schlupflö cher. Der LSVD setzt sich dafü r ein, das AGG auszubauen und wirksamer zu gestalten. Dazu gehö rt ein echtes Verbandsklagerecht fü r Lesben- und Schwulenorganisationen und andere Antidiskriminierungsverbä nde. Durch die Öffnung der Ehe sind homosexuelle Partner heterosexuellen Paaren endgültig gleichgestellt. Sie können nun im Nachgang beantragen, ihre bereits eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umzuwandeln, um die damit verbundenen rechtlichen Vorteile nutzen zu können. Gleichgeschlechtliche Partner dürfen jetzt heiraten und werden auch geschieden wie heterosexuelle Ehepaare. Für mich ist es schrecklich. Ich glaube, das hat schon alle Grenzen überschritten. Früher war es nicht auf der Show, und jetzt gibt es zu viele Informationen darüber. Dies gilt als die Norm, obwohl es früher als schrecklich und beschämend angesehen wurde.