Uploaded by alenka2133

Ehe für alle

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Österreich
In Österreich wurde Homosexualität bereits 1971 legalisiert. Obwohl die Bevölkerung in Umfragen der
gleichgeschlechtlichen Ehe gegenüber aufgeschlossen ist, ist ein Recht dazu bisher nicht eingeführt worden.
2009 einigte sich eine Koalition aus der konservativen Österreichischen Volkspartei (ÖVP) und der
Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SPÖ) lediglich auf das Recht auf eine eingetragene Partnerschaft
ohne Adoptionsrecht für Homosexuelle.
Schweiz
Seit 1990 ist Homosexualität nicht mehr Bestandteil des Strafgesetzbuches und seit diesem Jahr ist
Homosexuellen auch der Militärdienst erlaubt. Die Bundesverfassung untersagt seit 2000 Diskriminierung
aufgrund der sexuellen Orientierung. Seit 2007 können sich gleichgeschlechtliche Paare "verpartnern
lassen". Ein Recht auf eine gemeinsame Adoption bietet ihnen das nicht. Seit Anfang dieses Jahres können
homosexuelle Schweizer jedoch immerhin das gemeinsame Stiefkind adoptieren.
Skandinavien
Auch die skandinavischen Länder waren Pioniere für die Gleichstellung homosexueller Paare. 1981 wurde
in Norwegen das weltweit erste Antidiskriminierungsgesetz für Lesben und Schwule eingeführt. 1987 wurde
in Dänemark die erste gleichgeschlechtliche Partnerschaft geschlossen. Nur bei der Öffnung der Ehe für alle
waren andere Länder schneller: Die Norweger ermöglichten sie 2008, die Schweden 2009, die Isländer 2010
und die Dänen 2012.
Der Paragraf 175 ist zwar abgeschafft, trotzdem sind Homosexuelle rechtlich diskriminiert - nicht nur in
Deutschland. Dabei gibt es immer mehr Staaten, die etwas gegen Diskriminierung unternehmen. 2015 haben
die USA, Irland und Slowenien die „Homo-Ehe“ legalisiert. Zuvor waren bereits Spanien, Großbritannien,
Brasilien, Kanada und Südafrika diesen Schritt gegangen, auch hier gilt die "Ehe für alle".
DEN RECHTLICHEN SCHUTZ VOR DISKRIMINIERUNG AUSBAUEN Diskriminierung im
Alltag ist noch nicht ü berwunden. Viele Lesben und Schwule berichten von Anfeindungen,
insbesondere von Benachteiligungen in der Arbeitswelt, aber beispielsweise auch ü ber
Ausgrenzung auf dem Mietwohnungsmarkt. Eine demokratische Gesellschaft muss allen
Menschen Chancengleichheit und Teilhabegerechtigkeit gewä hrleisten, nicht nur auf dem
Papier, sondern in der realen Lebenswelt. Ein Baustein dazu ist ein effektiver rechtlicher Schutz
vor Benachteiligung. 2006 ist es in Zusammenarbeit mit Frauen -, Migranten- und
Behindertenorganisationen gelungen, mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ein
Bundesgesetz gegen Diskriminierung in der Arbeitswelt und im allgemeinen Wirtschaftsleben
durchzusetzen. Damit ist ein Anfang gemacht. Das AGG enthä lt aber zu viele
Ausnahmeregelungen und Schlupflö cher. Der LSVD setzt sich dafü r ein, das AGG auszubauen
und wirksamer zu gestalten. Dazu gehö rt ein echtes Verbandsklagerecht fü r Lesben- und
Schwulenorganisationen und andere Antidiskriminierungsverbä nde.
Durch die Öffnung der Ehe sind homosexuelle Partner heterosexuellen Paaren endgültig gleichgestellt. Sie
können nun im Nachgang beantragen, ihre bereits eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe
umzuwandeln, um die damit verbundenen rechtlichen Vorteile nutzen zu können. Gleichgeschlechtliche
Partner dürfen jetzt heiraten und werden auch geschieden wie heterosexuelle Ehepaare. Für mich ist es
schrecklich.
Ich glaube, das hat schon alle Grenzen überschritten. Früher war es nicht auf der Show, und jetzt
gibt es zu viele Informationen darüber. Dies gilt als die Norm, obwohl es früher als schrecklich
und beschämend angesehen wurde.
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