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BBS Am Weiher 11-12C Stand V03

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BAU- UND AUSSTATTUNGSBESCHREIBUNG
BV: Neubau von 6 Doppelhaushälften,
Zum Weiher 11 - 12 C, 14552 Michendorf
Fassung: 20.06.2017
1. ANGABEN ZUM BAUVORHABEN
Der Verkäufer wird das bestehende Grundstück in 6 neue Grundstücke teilen und
jeweils 2-geschossige Doppelhaushälften mit anteiligem Grundstück (Realteilung),
komplett erschlossen, verkaufen.
2. GRUNDLAGEN DER BAUAUSFÜHRUNG
Grundlage der Bauausführung bilden die öffentlich-rechtlichen Anforderungen, sowie
die anerkannten Regeln der Bautechnik und CE-Anforderungen zum Zeitpunkt der
Baugenehmigung.
Grundlage der Ausführung ist die Baugenehmigung 00068 – 17 – 20. Änderungen
aufgrund weiterer behördlicher Auflagen bleiben jedoch vorbehalten.
Die TÜV SÜD Industrie Service GmbH wird ein Baubegleitendes
Qualitätscontrolling, sowie die Begleitung der Abnahme der Hauseinheiten
durchführen.
Versicherungsschutz während der Bauphase besteht durch den Continentale
Versicherungsverbund: Bauleistungsversicherung, GrundbesitzHaftpflichtversicherung, Gebäudesachversicherung gegen Schäden durch Feuer,
Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung.
3. ERSCHLIESSUNG
Die Zuwegung erfolgt über die Straße „Zum Weiher“. Ein Teil der Kfz-Stellplätze wird
über die Straße „Drosselsteig“ angedient. Die Kfz-Stellplätze Haus 12 und 12A
liegen hintereinander jeweils an den Längsseiten der Häuser.
Die Hausanschlüsse für Trink- und Schmutzwasser, Elektro, Gas, und Telefon
werden nach den DIN-Bestimmungen, örtlichen Satzungen und
Anschlussbedienungen erstellt. Das Niederschlagswasser wird auf den jeweiligen
Grundstücken versickert. Die Entwässerung des Schmutzwassers erfolgt über das
lokale Kanalisationsnetz.
Für den Anschluss an das Breitband-TV- / Telefonnetz trifft der Verkäufer die
Auswahl geeigneter Anbieter, welche den Anschluss des Gebäudes vornehmen
werden. Die Kosten des Anschlusses trägt der Erwerber. Durch den Erwerber sind
zusätzlich eigene Nutzungs-Verträge mit dem Anbieter abzuschließen.
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4. ROHBAU
4.1 ENTWÄSSERUNG
Die Grundleitungen innerhalb des Grundstücks und die Anschlüsse an die
öffentliche Abwasseranlage werden für die Schmutzwasser- sowie die
Regenentwässerung aus Materialien nach technischem Erfordernis und den
örtlichen Vorschriften hergestellt. Strangentlüftungen werden über Dach geführt.
4.2 ERDARBEITEN
Im Bereich der Baukörper wird vorhandener Mutterboden abgeschoben und für die
Wiederverwendung auf den Grundstücken gelagert. Die Fundamentgräben werden
ausgehoben und der überschlüssige Aushubboden abgefahren.
4.3 GRÜNDUNG
Es wird jeweils eine 25 cm dicke Stahlbetonbodenplatte als Gründung mit
umlaufender Frostschutzschürze gemäß der Empfehlung aus dem Bodengutachten
und nach statischen Erfordernissen ausgeführt.
Als Trennlage zwischen Baugrund und Bodenplatte wird eine Sauberkeitsschicht
eingebaut. Die Frostschutzschürze wird entsprechend den statischen Erfordernissen
ebenfalls aus Beton hergestellt. Fundamenterdung / Potentialausgleich erfolgt unter
Beachtung der Anforderungen von DIN 18014.
4.4 AUSSENWÄNDE
Die Häuser werden in massiver Bauweise als kombinierter Beton-Mauerwerksbau
erstellt. Die Ausführung der gesamten tragenden Konstruktion erfolgt nach den
Vorgaben der statischen Berechnung.
Die Außenwände werden aus 36,5 cm Porenbetonmauerwerk gemäß Statik
ausgeführt. Eine schallschutztechnische Entkopplung der beiden Haushälften wird
gewährleistet. Die Trennwände zwischen den Doppelhaushälften werden als
Gebäudetrennwand (Doppelwand) über die gesamte Gebäudehöhe von der
Bodenplatte bis zur Dachhaut ausgeführt.
4.5 INNENWÄNDE
Die nicht tragenden Innenwände im EG werden aus Mauerwerk gemäß Statik
ausgeführt. Im OG werden Gipskarton-Ständerwände errichtet. Im Dachgeschoss
werden die Gebäudetrennwände in Massivbauweise ausgeführt. Die Innenwände
erhalten eine Spachtelung oder einen Glattputz Q2.
Die Installationswände werden als Gipskarton-Ständerwerk oder gleichwertig erstellt.
Installationsschächte werden nach technischen Erfordernissen als GK-Schächte
hergestellt.
4.6 TRAGENDE INNENWÄNDE
Die tragenden Innenwände werden als Kalksandsteinmauerwerk gemäß Statik
ausgeführt.
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4.7 GESCHOSSDECKEN UND GESCHOSSHÖHEN
Die Geschossdecken werden gemäß den statischen Erfordernissen als 20 cm dicke
Stahlbetondecken hergestellt und unterseitig gespachtelt oder verputzt und mit
Farbanstrich nach Farbkonzept des Architekten versehen.
Die lichten Rohbauhöhen betragen im EG 2,70m und im OG 2,60m. In Abhängigkeit
von Bodenaufbauhöhen und anderen technischen Erfordernissen liegt die lichte
Fertighöhe im Allgemeinen nicht unter 2,50m. Unterhalb von technischen Einbauten
oder einzelnen Konstruktionselementen können sich resultierende technisch
bedingte Abweichungen ergeben.
Die Decke über OG wird aus Porenbetonelementen mit guter Wärmedämmwirkung
ausgeführt. Die Decken und die Deckenschräge im Dachgeschoss erhalten eine
Wärmedämmung aus Mineralfaserdämmung und werden mit Gipskarton verkleidet.
4.8 TREPPEN
Die tragenden Teile der Treppenanlagen vom EG zum 1.OG werden aus
Porenbetonelementen hergestellt. Die Tritt- und Setzstufen werden mit
Holzelementen belegt. Die Auswahl der Holzart, der Oberflächenbehandlung, des
Handlaufes und des Treppengeländers erfolgt nach Mustervorlage / Bemusterung
unter Berücksichtigung der Erwerberwünsche, sofern technisch möglich.
Der Dachraum wird über eine Einschubtreppe mit luftdichter Zugangsklappe
angebunden.
4.9 DACHKONSTRUKTION
Es wird ein Walmdach als zimmermannsmäßig abgebundenes Pfettendach in
Holzbauweise nach statischen und konstruktiven Erfordernissen ausgeführt.
4.10 DACHEINDECKUNG
Die Dacheindeckung erfolgt mit Tondachziegeln. Die Farbe der Dachfläche ist
anthrazit nach Farbkonzept des Architekten. Sofern Flachdachbereiche ausgeführt
werden, wird das anfallende Regenwasser über Dachabläufe abgeführt.
4.11 KLEMPNERARBEITEN
Geneigte Dächer erhalten vorgehängte Regenrinnen. Regenrinnen, Fallrohre, o.ä.
einschließlich aller erforderlichen Formstücke werden aus Titanzinkblech hergestellt.
4.12 SCHALLSCHUTZ
Hinsichtlich der Schallübertragungen aus fremden Wohn-und Arbeitsbereichen
werden die Anforderungen des „erhöhten Schallschutzes“ gemäß Beiblatt 2 zur DIN
4109 erfüllt. Anforderungen für den Schallschutz im eigenen Wohn- und
Arbeitsbereich werden entsprechend DIN 4109 nicht vereinbart.
Soweit aufgrund der in der Baubeschreibung beschriebenen Konstruktionsweise
einzelner Bauteile theoretisch noch höhere Schallschutzwerte als der erhöhte
Schallschutz erreichbar sein sollten, sind diese ausdrücklich nicht geschuldet.
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Bei haustechnischen Anlagen sind erhöhte Schallschutzwerte meist nicht
einzuhalten und können deshalb nicht zugesichert werden. Hierfür gelten die
schallschutztechnischen Mindestanforderungen gemäß DIN 4109. Der Käufer
stimmt dem ausdrücklich zu.
4.13 WÄRMESCHUTZ
Die Häuser werden durch die entsprechende Konstruktion und Auswahl der
Materialien entsprechend den Anforderungen der Verordnung über
energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei
Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV) erstellt.
Durch einen qualifizierten Fachingenieur wird auf Grundlage der zum Zeitpunkt der
Bauantragstellung gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) ein
Wärmeschutznachweis erstellt. In der Bauausführung werden diese Anforderungen
des Wärmeschutznachweises erfüllt.
Für den sommerlichen Wärmeschutz werden auf der Basis des
Wärmeschutznachweises ggf. erforderliche konstruktive Maßnahmen bei der
Bauausführung berücksichtigt.
5. AUSBAU
5.1 PUTZ
5.1.1 INNENPUTZ
Die Wandflächen in den Wohngeschossen erhalten einen einlagigen, geglätteten
Gips- oder Gips-Kalkputz, Qualitätsstufe Q2. Sofern technisch erforderlich können in
Teilbereichen alternative Putz- oder Spachtelsysteme verwendet werden.
5.1.2 AUSSENPUTZ
Als Außenputz kommt ein, auf Porenbeton abgestimmtes, mineralisches oder silikatbzw. silikonharzgebundenes Putz- / Leichtputzsystem mit feiner bis mittelfeiner
Körnung, glatt abgerieben, einschließlich Putzarmierungsgewebe nach technischer
Erfordernis zur Ausführung.
Die erforderliche Widerstandsfähigkeit gegen Spritzwasserbelastung in der
Sockelzone wird entsprechend DIN EN 13914 / DIN 18550-1 sichergestellt.
Die Außenwände erhalten einen Dispersionsanstrich in Weiß- oder hellen
Pastelltönen gemäß Farbkonzept des Architekten.
5.2 ESTRICHE
In EG und 1 OG wird ein schwimmender Zement-Estrich als Heizestrich auf
Dämmschicht nach den technischen Richtlinien eingebaut.
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5.3 BODENBELÄGE
5.3.1 WOHNRÄUME
Alle Räume, außer Küchen, Bäder, WC, Diele und HWR, werden mit einem
Echtholzparkett gemäß Mustervorlage / Bemusterung, inkl. weiß beschichteter
Fußleisten ausgeführt.
Bei Erwerb vor Ausführungsbeginn kann alternativ ein geeigneter Bodenbelag nach
Wahl des Erwerbers ausgeführt werden. Der bemusterte Belag wird in diesem Fall
mit einem Materialpreis von € 50,-/m2 (inkl. MwSt.) verrechnet. Alternativ zum
Parkettbelag können nach Erwerbwunsch auch Natur – oder Betonwerkstein bzw.
Keramikfliesen eingebaut werden.
5.3.2 KÜCHEN, BÄDER, WC, Diele, HWR
Die Bäder und WCs erhalten eine Abdichtung als Streichisolierung nach
technischem Erfordernis.
Küchen, Bäder, WC, Diele und HWR erhalten als Bodenbelag einen
feinkeramischen Fliesenbelag inkl. Sockelfliesen gemäß Mustervorlage /
Bemusterung, Format 60 x 30 cm, zementgrau verfugt, Verlegung gerade mit
Kreuzfuge.
Bei Erwerb vor Ausführungsbeginn kann alternativ ein geeigneter Bodenbelag nach
Wahl des Erwerbers ausgeführt werden. Der bemusterte Belag wird in diesem Fall
mit einem Materialpreis von € 30,-/m2 (inkl. MwSt.) verrechnet.
5.4 WAND UND DECKENBELÄGE
5.4.1 BÄDER, WC
Die Bäder und WCs erhalten eine Abdichtung als Streichisolierung nach
technischem Erfordernis.
Die Wände der Bäder und WC erhalten in Teilbereichen einen feinkeramischen
Fliesenbelag inkl. Sockelfliesen gemäß Mustervorlage / Bemusterung, Format 60 x
30 cm, zementgrau verfugt, Verlegung gerade mit Kreuzfuge.
Im Bereich der Duschen werden die Fliesen raumhoch, im Bereich der Badewannen,
Waschbecken und WC bis zu einer Höhe von ca. 1,20 m ausgeführt. Bei Erwerb vor
Ausführungsbeginn kann alternativ ein Belag nach Wahl des Erwerbers ausgeführt
werden. Der bemusterte Belag wird in diesem Fall mit einem Materialpreis von € 30,/m2 (inkl. MwSt.) verrechnet.
Bei Wahl von Mosaikfliesen oder größeren Fliesenformaten erfolgt für den erhöhten
Verlegeaufwand eine Mehrpreisberechnung.
Die nicht gefliesten Wandbereiche, sowie die Decken erhalten einen Gips-und/oder
Spachtelputz in Oberflächenqualität Q2 inkl. Dispersionsanstrich, Farbe weiß.
5.4.2 KÜCHEN, WOHN- / ESS- UND SCHLAFRÄUME, DIELE, HWR
Sämtliche massiven Wände und Decken der vorgenannten Bereiche erhalten einen
einlagigen, geglätteten Gips- oder Gips-Kalkputz. Die Oberflächen von
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Trockenbauwänden werden gespachtelt und geschliffen. Alle Qualitätsstufen Q2,
inkl. Dispersionsanstrich, Farbe Weiß.
Der offene Küchenbereich erhält an der Installationswand einen Fliesenspiegel im
Bereich der Arbeitsplatte, ca. 60 cm hoch, Lage und Größe richten sich nach der
vorgesehenen Küche. Liegen zum Ausführungsbeginn keine ausreichenden
Informationen für die Ausführung vor, erfolgt diese nach billigem Ermessen des
Verkäufers.
Bei Erwerb vor Ausführungsbeginn kann alternativ ein Belag nach Wahl des
Erwerbers ausgeführt werden. Der bemusterte Belag wird in diesem Fall mit einem
Materialpreis von € 30,-/m2 (inkl. MwSt.) verrechnet. Bei Wahl von Mosaikfliesen
oder größeren Fliesenformaten erfolgt für den erhöhten Verlegeaufwand eine
Mehrpreisberechnung.
5.5 METALLBAUTEILE
Sofern entsprechend Erwerberauswahl Stahl-Geländer an Treppen gewünscht sind,
werden diese mit Korrosionsschutz versehen und entsprechend Erwerberwunsch
geeignet farbig beschichtet.
Alle übrigen notwendigen Metallbauteile, wie z.B. Lüftungsgitter, Abdeckungen, etc.
werden entweder als verzinkte Konstruktionen, oder aus rostfreiem Material
hergestellt.
5.6 FENSTER
5.6.1 FENSTERELEMENTE, VERGLASUNG
Sämtliche Fensterelemente und Verglasungen werden gemäß den Anforderungen
des Wärmeschutznachweises ausgeführt. Die Fenster besitzen mindestens den
nach EnEV erforderlichen uw-Wert.
Eingebaut werden CE-konforme Kunststofffenster mit Dreifachverglasung,
Profilfarbe außen anthrazit, innen weiß nach Gestaltungskonzept des Architekten.
Für den sommerlichen Wärmeschutz werden auf der Basis des
Wärmeschutznachweises ggf. erforderliche konstruktive Maßnahmen (z.B.
Sonnenschutzverglasung, Verschattungseinrichtungen, u.Ä.) bei der Bauausführung
berücksichtigt. Die Wahl der Maßnahmen liegt beim Verkäufer.
Zu öffnende Fenster erhalten Dreh- oder Drehkippbeschläge mit Griffoliven nach
Mustervorlage / Bemusterung.
Die Fenster und Fenstertüren des EG und OG erhalten Rollläden mit AluminiumLamellen in Aufsatzkästen, sowie Schwenkgurtwickler. Optional können
elektromotorisch betriebene Rollläden ausgeführt werden.
Bei großen Fensteranlagen kann eine Teilung in mehrere Rollläden je FenstertürElement technisch erforderlich werden.
Der Verkäufer behält sich vor, Verglasungen von Fenstern / Fenstertüren von WC /
Bädern im EG ggf. in blickdichter aber lichtdurchlässiger Ausführung herzustellen.
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Absturzsicherungen an Fenstern mit niedriger Brüstung oder bodentiefen Fenstern
des OG werden als außenliegende Stahlrahmen mit Flachstahl- / Rundprofilen in
feuerverzinkter Ausführung hergestellt.
Die Fenster und Fenstertüren im Erdgeschoss werden in einbruchhemmender
Ausführung der Widerstandsklasse RC 2 (früher WK 2) ausgeführt.
5.6.2 FENSTERBÄNKE AUSSEN / INNEN
Die Außenfensterbänke werden aus Aluminium hergestellt und unterseitig mit einer
Anti-Dröhn-Beschichtung versehen. Die Terrassentüren im EG erhalten eine
trittfeste und rutschsichere Ausführung.
Die Innenfensterbänke bestehen aus geschliffenem und poliertem Naturstein gemäß
Mustervorlage / Bemusterung.
5.6.3 TERRASSENRINNEN
Nach technischem Erfordernis werden am Übergang von bodentiefen
Fensterelementen zu Terrassenflächen Rinnen mit verzinkten Gitterrosten
vorgesehen.
5.7 TÜREN UND TORE
5.7.1 HAUSEINGANGSTÜR, BRIEFKÄSTEN, KLINGELANLAGEN
Die Hauseingangstüren werden gemäß Planung des Architekten in der Farbe
anthrazit als Kunststoff- / Metallkonstruktionen hergestellt.
Die Beschläge werden einbruchhemmend nach Widerstandsklasse RC 2 ausgeführt.
Die Türen erhalten ein Sicherheitsschloss mit Dreifachverriegelung, Türgriffe und
Beschläge aus Edelstahl nach Mustervorlage / Bemusterung, alternativ nach
technischem Erfordernis.
Die Gebäude erhalten jeweils eine einheitliche Klingel- / Gegensprechanlage
(optional) und einen einheitlichen Briefkasten entsprechend Planungskonzept des
Architekten und Wahl des Verkäufers.
Die Oberflächen der Anlagen werden entweder aus Edelstahl, oder farbig
beschichtet, nach Farbkonzept des Architekten ausgebildet.
Der Verkäufer behält sich vor, die Positionierung / Beschaffenheit von Klingel- /
Gegensprechanlage / Briefkasten zu verändern.
5.7.2 INNENTÜREN
Alle Innentüren werden als Röhrenspantüren mit Holz- / HolzwerkstoffUmfassungszarge (Oberfläche matt / Farbe weiß) ausgeführt. Die lichte
Durchgangshöhe der Türen beträgt ca. 2,10 m.
Alle Innentüren werden mit Metall-Drückergarnituren entsprechend Mustervorlage /
Bemusterung und Bundbartschlössern ausgestattet, Bad/WC erhalten verriegelbare
Badbeschläge.
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6. WÄRMEERZEUGUNGS-ANLAGEN
6.1 HEIZUNGSANLAGE, WARMWASSER
Die Heizungs- und Warmwasserversorgung der Gebäude erfolgt jeweils über GasBrennwertkessel mit solarer Unterstützung für Heizung und Trinkwassererwärmung.
Der Gas-Hausanschluss erfolgt gemäß der Vertragsbedingungen mit der Firma NBB
Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG.
Auf dem Dach werden jeweils solar-thermische Kollektoren in der erforderlichen
Größe errichtet.
6.2 LEITUNGEN
Die Leitungsführung erfolgt ab HWR in verkleideten Schächten und/oder im
Fußbodenaufbau. Dimensionierung und Materialwahl der Leitungen erfolgen nach
technischen Erfordernissen. Die thermische Isolierung der Leitungen erfolgt gemäß
EnEV.
An geeigneter Stelle wird innerhalb jeder Etage ein Heizkreisverteilerschrank zur
Aufnahme der Heizkreisregler installiert.
6.3 FUSSBODENHEIZUNG
Alle Aufenthaltsräume, Bäder/WC und Flure werden mit einer separat regelbaren
Fußbodenheizung ausgeführt. Die Steuerungseinheiten werden aus dem
bemusterten Schalterprogramm gewählt.
Für den optionalen Anschluss eines elektrisch betriebenen Handtuchwärmekörpers
wird in den Bädern des OG ggf. an geeigneter Stelle eine Steckdose 230V
vorgesehen.
6.4 FESTBRENNSTOFF-KAMINÖFEN
Die Wohn-/ Esszimmer im EG erhalten optional einen Festbrennstoffkaminofen nach
technischem Erfordernis und Wahl des Verkäufers.
Der Anschluss erfolgt raumluftunabhängig über einen Schornstein mit separater
Zuführung der Verbrennungsluft und Kondensatauffang. Die Lage des Kaminofens
und des Schornsteins richten sich nach technischen Erfordernissen. Aus
brandschutztechnischen Gründen müssen bestimmte Abstände zu brennbaren
Materialien eingehalten werden. Sofern Parkett oder andere brennbare Bodenbeläge
im Bereich des Kaminofens verwendet werden, erhalten diese vor dem Kaminofen
ein Schutz aus nicht brennbarem Material (Glas oder Metall) entsprechend der
technischen Erfordernisse.
7. SANITÄRINSTALLATIONEN
7.1 LEITUNGEN, INSTALLATION
Der Hausanschluss erfolgt durch den Anschluss an das öffentliche Netz des
Wasser- Abwasserzweckverband ‘‘Mittelgraben‘‘ MWA GmbH.
Die Wasserleitungen und Hausanschlüsse werden nach Vertragsbestimmungen des
Wasser- Abwasserzweckverband ‘‘Mittelgraben‘‘ für die Wasserversorgung (VBW)
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verlegt. Die Leitungen werden nach EnEV gedämmt. Als Rohrmaterial wird
Edelstahl, Kupfer oder Kunststoff verwendet.
Zur Schonung der Armaturen und der Leitung werden hinter der vom
Versorgungsträger installierten Wasseruhr ein Feinfilter und ein Druckminderer
eingebaut. Damit werden mögliche Fließgeräusche und eine Verschmutzung der
Leitungen deutlich reduziert.
7.2 EINRICHTUNGSGEGENSTÄNDE / ARMATUREN
Die Bestückung und Positionierung der Einrichtungsgegenstände in den
Sanitärräumen erfolgt gemäß Vertragsplanung bzw. Mustervorlage / Bemusterung.
Standardmäßig werden alle Einrichtungsgegenstände wie Bade- / Duschwannen
sowie Toiletten und Handwaschbecken in der Farbe Weiß eingebaut. Zum Einbau
kommen Markenfabrikate (z.B. Duravit, Keramag und Ravak). Geplant sind folgende
oder gleichwertige Fabrikate:
Bad (OG):
Eingebaut wird eine Körperformbadewanne ca. 170/75 cm, mit Ab- und
Überlaufgarnitur, Wannenfüll- und Brause-Einhandmischer als Wandaufputzarmatur,
Handbrause mit Schlauch und Wandhalterung.
Weiterhin wird ein Waschtisch aus Keramik ca. 65 cm. breit ein Einhandmischer mit
Ablaufgarnitur sowie ein Tiefspül-WC, wandhängend, aus Keramik, mit Kunststoffsitz
und Unterputzspüllkasten mit Spartaste installiert.
Das Bad erhält zusätzlich zu den Fußbodenheizungssystemen einen weißen,
einbrennlackierten Handtuchheizkörper mit Thermostatventil (optional mit
zusätzlichem integriertem elektrischem Heizelement).
WC / Dusche (EG):
Eingebaut wird eine Duschwanne mit Brause-Einhandmischer als Wandaufputz inkl.
Handbrause mit Flexschlauch und ca. 90 cm. verchromter Wandstange sowie ein
Handwaschbecken aus Keramik, ca. 45 cm breit, mit Einhandmischer und
Ablaufgarnitur, sowie ein Tiefspül-WC, wandhängend, aus Keramik, mit
Kunststoffsitz und Unterputzspülkasten mit Spartaste.
Küchen/HWR:
Aufgrund der zu erwartenden Individualwünsche werden keine Kücheneinrichtungen
geliefert. Es werden jedoch sämtliche Anschlüsse für Wasser, Abwasser und Strom
angebaut.
Die Lage der Anschlüsse wird entsprechend der Planung ausgeführt, kann aber bei
rechtzeitiger Bekanntgabe seitens Erwerbers auch abweichend angeordnet werden.
Eine Abluftführung für Dunstabzugshauben ist nicht vorgesehen. Erwerberseitig
ausgeführte Dunstabzugshauben müssen im Umluftbetrieb arbeiten.
Ein Waschmaschinenanschluss mit Siphon und Absperrhahn befindet sich im
Hauswirtschaftsraum.
Accessoires wie Handtuchhalter, Papierrollenhalter, WC-Bürsten, Spiegel, oder
ähnliches gehören nicht zum Leistungs- und Lieferumfang.
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7.5 AUSSENZAPFSTELLEN
Die Gebäudehälften erhalten im Gartenbereich je eine frostsichere Außenzapfstelle.
8. LÜFTUNG
Auf der Grundlage eines Lüftungskonzeptes nach DIN 1946-6 wird der erforderliche
Luftwechsel der Gebäude berechnet. Der erforderliche Luftwechsel wird durch
Fensterfalzlüfter, oder andere geeignete Maßnahmen entsprechend
Lüftungskonzept sichergestellt.
9. ELEKTROINSTALLATIONEN
9.1 LEITUNGEN, LEITUNGSFÜHRUNG, SCHALTERPROGRAMM
Jedes Haus erhält einen eigenen Stromanschluss gemäß Vertragsbedingungen mit
der Firma E.DIS AG Regionalbereich West Brandenburg. Die Kabel- und
Leitungsführung wird unter Putz ausgeführt.
Die gesamte Installation wird nach den einschlägigen Vorschriften (DIN, VDE und
EVU) ausgeführt. Die Installation erfolgt als Unterputz-Installation. Die
Stromverteilung besteht aus Zählerschrank, Zähler und Stromkreisverteiler.
Die Elektroausstattung des Hauses wird in der Farbe Weiß nach Mustervorlage /
Bemusterung installiert.
Der Ausstattungsumfang der Elektroinstallation (z.B. die Anzahl der Stromkreise,
Auslässe, Steckdosen / Geräteanschlussdosen, usw., erfolgt in Anlehnung an DIN
18015, Teil 2 gemäß nachfolgender Einzelaufstellung. Die Anordnung der
Installationen erfolgt gemäß Fachplanung.
9.2 UMFANG UND INSTALLATIONSBEREICHE
9.2.1 HAUSEINGÄNGE, FASSADE UND AUSSENBEREICHE
Die Beleuchtung der Hauseingangsbereiche erfolgt über je eine HausnummernLeuchte mit Dämmerungsschalter. Die Fassadenbeleuchtung erfolgt für alle
Gebäude einheitlich entsprechend Gestaltungskonzept des Architekten.
Jede Terrasse erhält an geeigneter Stelle eine von innen schaltbare
Außensteckdose.
Bei Erwerb vor Ausführungsbeginn können optional ergänzende elektrische
Leitungen, Steckdosen und Außenleuchten im Bereich der Außenanlagen realisiert
werden.
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9.2.2 INSTALLATION RÄUME
Schlaf oder Wohnraum 1 OG (R1)
2 Wandlichtauslässe mit Schalter
1 Dreifachsteckdose
2 Doppelsteckdosen
1 Steckdose für Telefon
1 TV-Anschluss
Schlaf oder Wohnraum 1 OG (R2)
2 Wandlichtauslässe mit Schalter
1 Dreifachsteckdose
2 Doppelsteckdosen
1 TV-Anschluss
Schlaf oder Wohnraum 1 OG (R3)
2 Wandlichtauslässe mit Schalter
1 Dreifachsteckdose
2 Doppelsteckdosen
1 Steckdose für Telefon
1 TV-Anschluss
Wohnen/Essen EG
4 Wandlichtauslässe mit Schalter
2 Dreifachsteckdosen
2 Doppelsteckdosen
1 Steckdose für Telefon /
1 TV-Anschluss
1 Schalter Außensteckdose
Küche
7 Steckdosen
2 Wandlichtauslässe mit Schalter
1 Auslass für Oberschrankbeleuchtung
1 Auslass für Arbeitsplatzbeleuchtung
4 Doppelsteckdosen
1 Anschluss für Dunstabzug
1 Herdanschlussdose 400 V
1 Spülmaschinenanschlussdose
1 Kühlschranksteckdose
Flur 1 OG
Wandlichtauslass mit Schalter
1 Steckdose
Flur EG
1 Deckenlichtauslass mit Schalter
2 Steckdosen
Bad 1. OG
1 Deckenlichtauslass mit Schalter
3 Steckdosen
2 Wandlichtauslässe neben Spiegel
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4 LED-Spots in Ausschaltung mit Kontrollleuchte
(optional: 1 Steckdose für Handtuchheizkörper)
WC/Dusche EG
1 Deckenlichtauslass mit Schalter
1 Steckdose
1 Wandlichtauslass
HWR EG
1 Deckenlichtauslass mit Schalter
2 Dreifachsteckdosen
1 Waschmaschinenanschluss
1 Trockneranschluss
9.2.3 RAUCHWARNMELDER
Für die Bereiche Flur, Wohnen/Essen, Schlafzimmer und Kinderzimmer sind
Rauchmelder gemäß der Landesbauordnung im enthalten. Die Sicherstellung der
Betriebsbereitschaft obliegt dem Nutzer.
10. INSTALLATIONEN TELEKOMMUNIKATION
Für den Anschluss an das Breitband-TV- / Telefonnetz trifft der Verkäufer die
Auswahl geeigneter Anbieter, welche den Anschluss des Gebäudes vornehmen
werden. Die Kosten des Anschlusses trägt der Erwerber. Durch den Erwerber sind
zusätzlich eigene Nutzungs-Verträge mit dem Anbieter abzuschließen
Der Verkäufer realisiert den Anschluss innerhalb des Gebäudes bis Anschlussdose
TV- / Telefon entsprechend der Festlegungen aus dem Punkt „INSTALLATION
RÄUME“.
Bei Erwerb vor Ausführungsbeginn, können optional zusätzliche Leerrohre für
zukünftige weitere Leitungen vorgesehen werden. Die Anschlussdosen erhalten eine
Abdeckung in der Farbe Weiß. Der Einbau der weiteren Leitungen und die
Ausstattung mit Geräteanschlüssen u.ä. werden nicht durch den Verkäufer
vorgenommen.
11. AUSSENANLAGEN
11.1 TERRASSENABTRENNUNGEN / TERRASSEN / TRAUSTREIFEN
Die Anlage der Terrassen wird nach dem Bebauungskonzept des Architekten
entsprechend Lageplan erfolgen.
Die Terrassen erhalten auf einer geeigneten Unterkonstruktion einen Belag aus
Betonsteinplatten gemäß Mustervorlage / Bemusterung, Format 40 x 40 cm),
einschließlich erforderlicher Kantensteine.
Vor Ausführungsbeginn kann alternativ ein geeigneter Bodenbelag nach Wahl des
Erwerbers ausgeführt werden. Wertansatz inkl. Verlegung: € 80,-/m2
Einzelhandelslistenpreis
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Sofern in Bereichen des Gebäudesockels kein Belag im Sinne von Zuwegungen,
Terrassen, o.ä. ausgeführt wird, erhält der Gebäudesockel einen Spritzschutz in
Form eines Traufstreifens aus Kies. Es bleibt vorbehalten, Schotter statt Kies
auszuführen).
Die Terrassenabtrennung (Sichtschutz) ist in massiver Bauweise und entsprechend
der Fassadenplanung des Architekten mittig der Haushälften geplant. Der Verkäufer
behält sich vor eine andere Form der Ausführung des Sichtschutzes zu wählen.
11.2 ZUWEGUNGEN / KFZ-STELLPLÄTZE / MÜLLSTANDPLATZ
Die Anlage der Privatwege, der jeweils 2 Kfz-Stellplätze und des Müllstandplatzes
jedes Objektes wird nach dem Bebauungskonzept des Architekten entsprechend
Lageplan erfolgen.
Für die Kfz-Stellplätze werden Rasengittersteine / -elemente aus Beton (Farbe
Grau), alternativ aus Kunststoff (Farbe Grün) ausgewählt.
Die Privatwege und der Müllstandort werden in der Ausführung dem Plattenbelag
der Terrassen einschließlich Kantensteinen angepasst. Der Verkäufer behält sich
vor eine andere Form der Ausführung / des Materials zu wählen.
11.3 BEPFLANZUNGEN / ENTWÄSSERUNG / EINFRIEDUNGEN
Die nicht befestigten Grundstücksflächen werden mit Rasenansaat versehen. Die
Müllstandorte erhalten als Sichtschutz eine Heckenbepflanzung nach Wahl des
Verkäufers. Eine weitere Bepflanzung ist nicht vorgesehen.
Der vorhandene bzw. zu liefernde Oberboden wird mit wechselnden Dicken, und
Oberboden-Feinplanie hergestellt. Die Freiflächen sind dabei nicht überall eben,
sondern entsprechend Topographie und technischem Erfordernis auch überhöht,
geneigt bzw. geböscht.
Anfallendes Regenwasser wird auf dem Grundstück versickert. Geplant ist eine
Rigolen-Versickerung. Der Verkäufer behält sich vor andere Formen der Ausführung
nach technischem Erfordernis / Ermessen zu wählen.
Tore und Einfriedungen, z.B. Zaunanlagen, Hecken u.Ä., an den
Grundstücksgrenzen, sind nicht vorgesehen.
12. SONSTIGES
12.1 WOHNFLÄCHENERMITTLUNG
Die Wohnflächen wurden nach Wohnflächenverordnung und auf Grundlage der
Bauantragsplanung des Architekten ermittelt. Dabei wurden die Flächen der Balkone
und Terrassen mit 50 % angerechnet.
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12.2 PLANABWEICHUNGEN / ÄNDERUNGEN
Aufgrund bautechnischer oder behördlicher Erfordernisse oder durch die
Fortschreibung und Weiterentwicklung der Objektplanung sind Abweichungen zur
Vertragsplanung möglich. Änderungen in der Ausführung bzw. Ausstattung bleiben
bei gleicher Qualität vorbehalten, sofern sie den Wert und die
Nutzungsmöglichkeiten des Kaufgegenstandes nicht wesentlich verändern.
Das in den Zeichnungen und Visualisierungen dargestellte Mobiliar, einschließlich
der Küchenausstattung, mit Ausnahme der Sanitärobjekte in Bädern, Duschbädern
und WC gehört nicht zum Leistungs-und Lieferumfang. Gleiches gilt für ggf.
dargestellte Bepflanzungen.
12.3 ERWERBERSONDERWÜNSCHE / HINWEISE ZUR NUTZUNG
Die vorliegende Beschreibung legt die Standardqualität von Bau und Ausstattung
fest, die für die Realisierung dieses Vorhabens gewählt wurde. Daneben gibt es für
Erwerber natürlich Möglichkeiten der Individualisierung. Sonderwünsche werden
gesondert kalkuliert und können zu Mehrkosten führen, sofern sie über dem
beschriebenen Standard liegen. Bei solchen Änderungen kann es zu
Planungskosten kommen, die durch den Erwerber zu tragen sind.
Erwerbersonderwünsche können nur soweit es der Planungs- und Bautenstand
erlauben berücksichtigt werden. Voraussetzung ist jedoch in jedem Fall, dass durch
die Sonderwünsche keine Änderungen zu den genehmigten Bauplänen oder
öffentlich-rechtlichen Anforderungen notwendig werden und fremdes Eigentum nicht
beeinträchtigt wird.
In den ersten beiden Jahren nach Baufertigstellung ist - wie in jedem
Neubauvorhaben – unbedingt darauf zu achten, dass Schränke, Schrankwände und
Einbauten von den Außenwänden abgerückt werden (ca. 5cm) und eine
ausreichende Hinterlüftung gewährleistet wird. In diesem Zeitraum sind auch
erhöhte Maßnahmen zur Durchlüftung der Räume erforderlich.
Die Parkettböden aus Holz erfordern ein gesundes Raumklima, welches bei ca.
20°C Raumtemperatur und einer relativen Luftfeuchtigkeit von 50 - 60% erreicht ist.
Bedingt durch die jahreszeitlichen Schwankungen der relativen Luftfeuchtigkeit
können sich leichte Aufwölbungen oder mehr oder minder große Fugen bilden.
Insbesondere während der Heizperiode sind diese Fugenbildungen unvermeidbar,
was an der materialtypischen Eigenschaft des Holzes liegt.
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